Bauauflagen- u. Hinweisekatalog für (nicht-) amtliche Bausachverständige
Auf Initiative des FGO Bmst. Ing. Josef Greiner wurden von einem Arbeitskreis des SV-Verbandes die von mehreren (nicht-) amtlichen Bausachverständigen verwendeten „Bauauflagenkataloge“ überarbeitet und den gesetzlichen Gegebenheiten angepasst bzw. wurde zusätzlich ein Auflagen- und Hinweisekatalog für Abbrucharbeiten erstellt.
Bei diesen erarbeiteten „Bauauflagen“ bzw. „Hinweisen für Bauwerber“ handelt es sich um eine mögliche Auswahl, welche als Hilfestellung für (nicht-) amtliche Bausachverständige im Bauverfahren dienen soll, wobei sich die tatsächliche Vorschreibung der erforderlichen Auflagen bzw. die Anführung der Hinweise für Bauwerber jeweils aus dem konkret zur Beurteilung vorliegenden Projekt ergibt.
Damit sind nicht alle im Katalog angeführten Auflagen vorzuschreiben bzw. kann es notwendig sein, auch zusätzliche, projektbezogenen Auflagen vorzuschreiben.
Das Selbe gilt für die im Katalog angeführten Hinweise.
Der aktualisierte Stand der Bauauflagen- und Hinweisekataloge (Stand 26.11.2022) beinhaltet die Baugesetznovelle 2022 (LGBl.45/2022) sowie die Steiermärkische Bautechnik-Verordnung 2020 StBTV 2020) und die OIB-Richtlinien Ausgabe April 2019.
Auf Grund der Recycling-Baustoffverordnung Novelle 2016 wurde der Bauauflagen- und Hinweisekatalog für Abbrucharbeiten in Zusammenarbeit mit dem Amt der Steiermärkischen Landesregierung Abteilung 14 aktualisiert (Stand 01.01.2017).
Der Bauauflagenkatalog bzw. Hinweisekatalog steht als PDF-Datei zur Verfügung: Downloads